Campingplatz Kratzmühle

Campingplatz Kratzmühle

Urlaub mitten im Naturpark Altmühltal

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Die Platzordnung:

 

Allgemeine Verpflichtungen:

Der Gast ist verpflichtet, die auf dem Campingplatz geltende Campingplatzordnung, in der während seines Aufenthalts geltenden Fassung, einzuhalten. Die Campingplatzordnung ist Bestandteil des Vertrages. Die J.B. Prinstner GmbH & Co.KG hat das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Gast oder ein Gast des Gastes, gegen die Campingplatzordnung verstößt. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises besteht in diesem Fall nicht. Der Gast ist verpflichtet, die Mietunterkunft oder den Stellplatz sauber zu halten. Die Mietunterkünfte sind besenrein zu übergeben. Die Nutzung des Campingplatzes umfasst das Recht, nach vorheriger Anmeldung, auf dem Gelände Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile sowie PKW aufzustellen und dort zu verweilen. Die Ausübung eines Gewerbes ist auf den Campingplatz untersagt. Das Begründen eines festen Wohnsitzes ist ebenfalls nicht gestattet. Alle Campingplatznutzer haben die Bestimmungen, Richtlinien und Vorgaben einzuhalten.

 

Aufsicht:

Die Aufsicht über den Campingplatz haben die vom Platzinhaber beauftragten Personen. Die Gäste haben den Anordnungen dieser Personen Folge zu leisten. Der Platzverwaltung steht das Hausrecht zu. Sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn das zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung erforderlich ist. Rücksichtsvolles Benehmen und ein höfliches Miteinander ist die selbstverständliche Pflicht für alle Nutzer.

 

Aufenthalt Minderjähriger:

Die Anreise und der Aufenthalt in den Mietunterkünften und auf dem Campingplatz ist für Minderjährige nur in Begleitung einer bevollmächtigten, volljährigen Person gestattet. Die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter oder die Aufsichtspersonen sorgen für die Aufsicht und sind für das Handeln der Minderjährigen vollumfänglich verantwortlich.

 

Gäste des Gastes:

Der Gast kann während des Aufenthalts auf dem Campingplatz Tages- bzw. Übernachtungsgäste empfangen. Der Besuch ist vorher in der Rezeption anzumelden und die entsprechende Gebühr zu entrichten.Den Besuchern ist das Befahren des Campingplatzes grundsätzlich nicht gestattet. Fahrzeuge müssen auf den Parkplätzen vor der Brücke abgestellt werden.

 

Haustiere:

Das Mitbringen von Hunden auf den Campingplatz ist gestattet. Die Hunde sind bei der Buchung sowie bei der Ankunft kostenpflichtig anzumelden. Andere Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. In den Mietunterkünften sind Hunde und andere Haustiere, aus hygienischen Gründen, nicht gestattet.

 

Anmeldung:

Jeder Gast hat sich bei Ankunft unter Vorlage eines Ausweisdokumentes oder einer Campingcard anzumelden. Für den Campinggast ist die Rechnung, für alle während des Aufenthaltes in Anspruch genommenen Leistungen, spätestens bei der Abreise zur Zahlung fällig. Bei Kurzaufenthalten bis zu 7 Übernachtungen und Anreisen ohne vorherige Buchung, ist der Rechnungsbetrag sofort bei der Anreise fällig. Die J.B. Prinstner GmbH & Co.KG kann bei längeren Aufenthalten Zwischenabrechnungen vornehmen und Abschlagszahlungen verlangen.

 

Platzanweisung:

Die Platzverwaltung weist den Gästen einen Stellplatz an. Die Umgrenzung der Standplätze mit Gräben, Einfriedungen, etc. ist nicht gestattet. Bei der Abreise ist der Platz ordentlich und sauber zu verlassen. Beschädigungen von Stellflächen, Bäumen, Sträuchern, etc. sind unzulässig. Für eventuell angerichtete Schäden hat der Verursacher aufzukommen.

 

Wasserentnahme und Abwasser:

Die vorhandenen Wasserzapfstellen sind stets im sauberen Zustand zu halten. Dasselbe gilt auch für Dusch- und Sanitäranlagen. Die Warmwasserentnahme in Behältnissen ist nicht gestattet. Die Wasserentnahmen an den Wasserstellen, ist ausschließlich zum Kochen und Waschen gestattet. Der Anschluss von Schläuchen ist grundsätzlich untersagt. Im Interesse des Umwelt- und Grundwasserschutzes ist es untersagt, Abwässer an nicht ausdrücklich dafür zugelassenen Stellen abzulassen. Es ist ausdrücklich verboten, Abwässer in den Flusslauf einzuleiten. Ebenso ist das Waschen von Autos, Wohnwagen, Wohnmobilen, etc. auf dem Campingplatz nicht gestattet.

 

Abfall- und Müllentsorgung:

Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorhandenen Abfallbehälter. Zur im Mietpreis inbegriffen Endreinigung der Mietunterkünfte gehören nicht das Abwaschen von Geschirr, das Abziehen der Betten, das Entleeren des Kühlschranks und der Mülleimer und die Entsorgung des Mülls in den dafür vorgesehenen Behältern. Diese Arbeiten sind vom Gast selbst zu erledigen.

 

Grillen und offenes Feuer:

Das Grillen mit einem Holzkohlegrill ist bis maximal zur Waldbrandstufe 3, mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen (Boden nass, Eimer mit Wasser bereitstellen, Glut vollständig ablöschen, nicht unbeaufsichtigt lassen) erlaubt. Der Abstand von der Holzkohle zum Boden muss mindestens 30 cm betragen. Ab Waldbrandstufe 4 ist Grillen mit Holzkohle verboten. Das Grillen mit einem Gasgrill ist gestattet. Lagerfeuer, auch in Feuerschalen, sind grundsätzlich nicht gestattet.

 

Baden:

Das Baden ist den Nutzern des Campingplatzes im Badesee des Erholungszentrums Kratzmühle und entlang des zum Campingplatz gehörenden Ufers der Altmühl, auf eigene Gefahr, gestattet. Die Eltern sind verpflichtet ihre Kinder beim Baden zu beaufsichtigen.

 

Boote:

Das Befahren der Altmühl und des Badesees mit Wasserfahrzeugen (Ruderboot, Kanu, Schlauchboot, usw.) ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, auf eigene Gefahr, gestattet.

 

 Winterdienst:

Im Winter hat sich bei schlechter Witterung, bzw. Schneefall und Frost jeder Campinggast davon zu überzeugen, ob die Witterungsverhältnisse ein gefahrloses Befahren des Platzes zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall eis- und schneefrei gehalten werden. Erforderlichenfalls sind die Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz abzustellen.

 

Haftung:
Die Mietunterkünfte, einschließlich der Möbel und sonstiger Gegenstände, sowie die Gemeinschafts-, Freizeit- und Sportanlagen des Campingplatzes sind vom Gast so zu behandeln, dass keine Schäden entstehen. Der Gast haftet für schuldhafte Beschädigungen, gleich welcher Art, vollumfänglich. Der Betreiber haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also auf ein Verschulden von ihm selbst, seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter zurückzuführen sind. Eine Haftung des Betreibers für Schäden, die keine Verletzung des Körpers oder eine Gefährdung der Gesundheit bzw. des Lebens darstellen, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung bzw. Unterlassung durch ihm selbst, seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.

 

Zeitliche Geltung:

Diese Campingplatzordnung gilt ab sofort bis zur jederzeit möglichen Änderung. Sie wird von allen Stellplatznehmern (Platzmietern) als Bestandteil der Stellplatzvereinbarung anerkannt.

 

Wesentliche Verstöße gegen vorstehende Bestimmungen berechtigen die Platzverwaltung zum sofortigen Platzverweis. Verhalten Sie sich bitte so, wie Sie es auch von anderen Gästen erwarten, dann genießen Sie auf dem Campingpatz Kratzmühle garantiert eine wundervolle Zeit.

 

Wir wünschen Ihnen gute Erholung und sonnige Tage.

 

Ihre Platzverwaltung

 

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